Elterngeld

Warum Elterngeld?

Wer immer tut,

was er schon kann,

bleibt immer das,

was er schon ist.

Henry Ford

Die Freie Waldorfschule Elmshorn ist eine Schule in freier Trägerschaft, die nach dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz, verpflichtet ist, einen erheblichen Anteil der durch den Schulbetrieb entstehenden Kosten durch Elterngelder zu decken. Das Elterngeld setzt sich aus laufenden monatlichen Beiträgen und einmaligen Beiträgen, bei Aufnahme eines Kindes in die Schule, zusammen.

Es gibt Elternhäuser, die das Elterngeld nur unter schwierigen Bedingungen aufbringen können. Andere Elternhäuser sind trotz großer Anstrengungen nicht in der Lage, das Elterngeld in voller Höhe aufzubringen.

Wenn außergewöhnliche Umstände dazu führen, dass ein volles Elterngeld nicht bezahlt werden kann, ist die Schulgemeinschaft gefordert, indem sie die Aufgabe übernimmt, als Gemeinschaft mitzuhelfen, allen Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen. Von diesen Elternhäusern kann ein Antrag auf Ermäßigung des Elterngeldes gestellt werden. Hierbei wird jeder einzelne Fall eingehend und vertrauensvoll geprüft, so dass die Eltern gewiss sein können, dass die Frage nach dem zu zahlenden Elterngeld vollkommen unabhängig von der Pädagogik behandelt wird.

Beitragsordnung

In der Beitragsordnung der beiden Vereine werden Vereinsbeiträge, Schulgeld und Baugeld, sowie die jeweiligen Aufnahmegebühren festgelegt. Die einzelnen Beiträge können Sie der nachstehenden Auflistung entnehmen.

Schulverein der Freien Waldorfschule Elmshorn e.V.  
Vereinsbeitrag (monatlich):   20,00 €
Schulgeld (monatlich):      (s.u.)
Aufnahmegebühr (bei Aufnahme jedes Kindes): 100,00 €
Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Elmshorn e.V.  
Vereinsbeitrag (monatlich):     6,00 €
Baugeld (monatlich):   60,00 €
Aufnahme-Baugeld (bei Aufnahme jedes Kindes): 100,00 €

 

Anzahl der Kinder Schulgeld
1 Kind an der Freien Waldorfschule Elmshorn 182,00 €
2 Kinder an der Freien Waldorfschule Elmshorn 269,00 €
3 Kinder an der Freien Waldorfschule Elmshorn 329,00 €
4 Kinder an der Freien Waldorfschule Elmshorn 389,00 €
jedes weitere Kind an der Freien Waldorfschule Elmshorn + 60,00 €

Elternarbeit

Die Elternschaft bei uns in der Freien Waldorfschule Elmshorn engagiert sich ab dem Beginn der Schulzeit ihrer Kinder in hohem Maße in ehrenamtlicher Weise. So werden Ämter im Elternrat und Vorstand, sowie andere ehrenamtliche Tätigkeiten in Arbeitsgruppen und Initiativen von der Elternschaft übernommen.

Ebenso ist der Martinsmarkt eine Initiative von allen Eltern unserer Schule und die gesamte Elternschaft trägt in jedem Jahr zu einem immer wieder gelungenen Martinsmarkt bei.

Elternarbeit im Rahmen von Bau, Instandhaltung und Pflege (BIP)

Alle Eltern helfen in jedem Kalenderjahr mit, die Gebäude und insbesondere die Außenanlagen unserer Schule Instand zu halten und zu pflegen, indem jedes Elternteil 8 Stunden im Rahmen der sogenannten BIP-Stunden leistet. Während der organisierten Haus- und Gartenpflegetage, die angekündigt mehrmals im Jahr stattfinden, werden diese Arbeiten regelmäßig von den Eltern geleistet.

Die Organisation dieser Haus- und Gartenpflegetage übernehmen Frau Luley (Vorstand FöV) und unser Hausmeister, Herr Tiedge. Sofern es Eltern nicht möglich sein sollte, die Arbeiten an den organisierten Haus- und Gartenpflegetagen zu leisten, ist es nach Absprache mit Herrn Tiedge auch zu anderen Zeiten möglich.

Sollten Eltern die BIP-Stunden während eines Kalenderjahres nicht, oder nicht vollständig leisten können, so wird für jede nicht geleistete Stunde ein Betrag von 10,00 € zu Beginn des Folgejahres erhoben.

Die aktuellen Gartentage finden Sie unter Terminen. Die Abrechnung der Elternarbeit erfolgt über die sog. BIP-Stunden-Zettel, die bis zum Ende des Kalenderjahres ausgefüllt und unterschrieben im Schulbüro abgegeben werden.

Weitere Informationen zu den Haus- und Gartentagen entnehmen Sie bitte der angehängten Datei.

HIER...