Schulverein der Freien Waldorfschule Elmshorn e.V.
Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung eines freien öffentlichen Schulwesens auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners. Der Verein ist Rechtsträger der Freien Waldorfschule Elmshorn, er kann auch Einrichtungen der vorschulischen Erziehung (Kindergarten, Schulkindergarten) betreiben. Der Verein ist Mitglied im Bund der Freien Waldorfschulen.
Gemeinnützigkeit/Spenden
Der Schulverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke” der §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Der Schulverein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Schulverein fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung der Erziehung
- Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe
Der Schulverein ist mit Bescheid vom 23.03.2020 von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Danach ist der Schulverein berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung der gemeinnützigen Zwecke zugewandt werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Wenn Sie den Schulverein mit einer Spende unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an die Vorstandsmitglieder oder die Geschäftsführung des Schulvereins oder spenden Sie direkt mit dem Verwendungszweck "Geldspende" an die folgende Bankverbindung:
Schulverein der Freien Waldorfschule Elmshorn e.V.
IBAN: DE 86 2215 0000 0000 0567 90
Sparkasse Elmshorn, BIC: NOLADE21ELH
Satzung des Schulvereins
Die Satzung des Schulvereins der Freien Waldorfschule Elmshorn e.V. finden Sie hier.