Aufnahme an der Freien Waldorfschule Elmshorn

Aufnahme in die 1. Klasse

Lehren heißt, ein Feuer entfachen,

und nicht, einen leeren Eimer füllen.

Heraklit

Möchten Sie Ihr Kind für die zukünftige 1. Klasse/Flexible Eingangsphase an der Freien Waldorfschule Elmshorn anmelden, füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag vollständig aus und fügen ein aktuelles Foto Ihres Kindes hinzu. Sie können den Aufnahmeantrag auch per Post oder per E-Mail unter verwaltung@waldorf-elmshorn.de anfordern.

Den ausgefüllten Antrag senden Sie dann bitte per Post an die

Freie Waldorfschule Elmshorn
Adenauerdamm 2
25337 Elmshorn

oder geben ihn persönlich im Schulbüro während unserer Öffnungszeiten ab.

Im Jahr vor der Einschulung erhalten Sie von der Schule eine Einladung zu vier Informationsveranstaltungen. Diese finden regelmäßig in der zweiten Novemberhälfte statt und werden sowohl von neuen Eltern als auch von anderen Interessierten besucht.

Aufnahmeverfahren

Erziehung ist Beispiel und Liebe,

sonst nichts.

Friedrich Fröbel

Wenn Sie sich für unsere Schule entschieden haben, laden wir Ihr Kind und Sie als Eltern zu einem Aufnahmetermin ein. Den pädagogischen Teil des Aufnahmeverfahrens führen unsere Lehrerinnen oder Lehrer durch (Aufnahmekreis). Bei spielerischen Begegnungen werden unter anderem die motorischen Fähigkeiten Ihres Kindes betrachtet, aber auch sein Verhalten in einer Gruppe. Begleitend dazu führen unsere Pädagogen Gespräche mit den Eltern. Den medizinischen Teil der Aufnahme übernimmt unsere Schulärztin.

Schulvertrag

Wenn die Entscheidung zugunsten einer Einschulung Ihres Kindes auf beiden Seiten gefallen ist, wird ein Schulvertrag mit den Eltern geschlossen. Die pädagogische Entscheidung über eine Aufnahme findet jedoch vollkommen unabhängig statt und verläuft ungeachtet der finanziellen Möglichkeiten der Eltern.

Ein erster Elternabend

Schon im Vorfeld der Einschulung finden an unserer Schule Elternabende statt, damit Ihr Kind und auch Sie diesen neuen Lebensabschnitt bestens vorbereitet beginnen können.

Einschulungsfeier

Mit einer stimmungsvollen Einschulungsfeier werden die Erstklässler zu Beginn des neuen Schuljahres in die Schulgemeinschaft aufgenommen. Lehrer- und Elternschaft sowie die Zweitklässler sorgen Jahr für Jahr für eine liebevolle Gestaltung, damit der Gang durch das Blumentor für die Erstklässler zu einem unvergesslichen ersten Schulerlebnis wird.

Aufnahme von "Quereinsteigern"

Möchten Sie Ihr Kind für eine bestehende Klasse an der Freien Waldorfschule Elmshorn anmelden, füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag vollständig aus, fügen ein aktuelles Foto Ihres Kindes und ein formloses Anschreiben bei, aus dem die Gründe für den Wunsch des Schulwechsels hervorgehen. Darüber hinaus legen Sie dem Aufnahmeantrag noch eine Kopie des letzten Zeugnisses bei. Sie können den Aufnahmeantrag auch per Post oder per E-Mail unter verwaltung@waldorf-elmshorn.de anfordern.

Den ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie dann bitte per Post an die

Freie Waldorfschule Elmshorn
Adenauerdamm 2
25337 Elmshorn

oder geben ihn persönlich im Schulbüro während unserer Öffnungszeiten ab. Nach Eingang Ihres Aufnahmeantrags setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Eine Aufnahme von "Quereinsteigern" kann zu jeder Zeit im Schuljahr erfolgen, sofern die Situation in der Klasse es erlaubt.


Prüfungen und Abschlüsse an Waldorfschulen

Das Leben ist eine Schule.

Wohl dem, der die Prüfung besteht.

Rudolf Steiner

Staatliche Abschlüsse

An Waldorfschulen werden alle Prüfungen für die in dem jeweiligen Bundesland möglichen staatlichen Schulabschlüsse angeboten. Ihre Bezeichnungen variieren von Bundesland zu Bundesland, die Waldorfschulen bieten aber in der Regel die Prüfungen für die Abschlüsse des Ersten Allgemeinen Schulabschlusses (ESA; vormals Hauptschulabschluss) und des Mittleren Schulabschlusses (MSA; vormals Realschulabschluss) an. Des Weiteren kann nach dem Besuch der 13. Klasse die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erworben werden. Auch der schulische Teil der Fachhochschulreife kann unter bestimmten Bedingungen erworben werden. Fast alle Schüler an Waldorfschulen erlangen den mittleren Schulabschluss und mehr als die Hälfte gehen mit Erfolg weiter zum Abitur.

Die Prüfungsregelungen weichen in den sechzehn Bundesländern stark voneinander ab. Die an Waldorfschulen erworbenen staatlichen Schulabschlüsse haben ausnahmslos dieselbe Gültigkeit wie diejenigen der staatlichen Schulen. Das Abitur wird in fast allen Bundesländern als externe Prüfung abgenommen, in einigen Bundesländern auch die mittleren Schulabschlüsse. Bei externen Prüfungen kommen Kollegen staatlicher Schulen sowie Mitarbeiter der zuständigen Schulverwaltung an die jeweilige Waldorfschule und nehmen die mündlichen Prüfungen mit ab, wobei der prüfende Fachlehrer der Waldorflehrer ist, den die Schüler kennen. Die schriftlichen Arbeiten werden sowohl von einem Waldorflehrer als auch von einem Kollegen einer staatlichen Schule korrigiert. Einige Waldorfschulen in Hessen und in Hamburg haben eine staatlich anerkannte gymnasiale Oberstufen und können daher auch die staatlichen Abschlüsse selbst abnehmen.

 

In den meisten Bundesländern orientieren sich die Prüfungsordnungen für Waldorfschüler an den sogenannten „Nicht-Schüler -Prüfungen“: Der Prüfungsvorsitz liegt bei einer staatlichen Schule und es werden deutlich mehr Fächer geprüft als an staatlichen Schulen oder Waldorfschulen mit staatlich anerkannter Oberstufe. In der Regel gibt es vier schriftliche und vier mündliche Prüfungen beim Abitur. Bei Prüfungsfächern mit zentralen Prüfungen gibt das zuständige Ministerium die Prüfungsaufgaben vor und die Waldorfschüler schreiben dieselben Klausuren wie die Schüler der staatlichen Schulen. Die schriftlich geprüften Fächer und die jeweiligen Kombinationsmöglichkeiten liegen in der Hoheit der Bundesländer. Je nach Bundesland können die Leistungen in zwei der vier mündlich zu prüfenden Fächer –den sogenannten Hospitations- oder Anerkennungsfächern– als Kursabschlussnote ohne separate Prüfung in das Abiturzeugnis übernommen werden; entsprechende Regelungen gibt es z.T. auch für die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I, bei denen in einigen Bundesländern seit einiger Zeit auch Präsentationsprüfungen abzulegen sind.

Charakteristika und Besonderheiten der Waldorfschuleigenen Prüfungen (meist Waldorfabschluss genannt)

In Waldorfschulen können die Schüler ihre Lernerfolge und ihr Können auf vielfältige Weise unter Beweis stellen. Im weitesten Sinne sind dies Prüfungen, die sich unmittelbar aus dem pädagogischen Zusammenhang ergeben und dadurch eine sinnvolle Bewertung und Beurteilung ermöglichen. Die vielfältigen Leistungsnachweise gehen in die jährlichen Text-Zeugnisse und in das Abschlusszeugnis ein, das jeder Waldorfschüler am Ende der zwölfjährigen Waldorfschulzeit bekommt. Einen allgemein anerkannten, eigenen Waldorfabschluss gibt es bisher noch nicht.

Allerdings haben viele Waldorfschulen ihren eigenen Waldorfabschluss zum Ende der 12. Klasse entwickelt und mit Erfolg erprobt. Dabei haben sich als wesentliche Elemente herauskristallisiert:

  • das selbst inszenierte Klassenspiel in Klasse 11 oder 12
  • die Jahresarbeit
  • der Künstlerische Abschluss (Eurythmie, Musik, bildende Künste)
  • die Kunstreise in der 12. Klasse

Da jede Waldorfschule ihren Abschluss selbstverantwortlich vergibt, variieren die Bedingungen und Zeitpunkte, an denen die entsprechende Leistung erbracht werden muss. Für alle gilt aber:

Als Klassenspiel wird ein abendfüllendes Theaterstück aufgeführt, bei dem der Schüler sowohl eine Einzelleistung als auch seine Zusammenarbeit in der Gruppe zeigen soll.

In der Jahresarbeit fertigt der Schüler eine Individualleistung an: Er wählt sich in Absprache mit einem Lehrer ein Thema und bearbeitet es innerhalb eines Jahres. Die Präsentation der Ergebnisse der Jahresarbeit findet in der Regel vor der Schulgemeinschaft statt. Die Jahresarbeit an einer Waldorfschule ist vergleichbar mit einer besonderen Lernleistung an einer staatlichen Schule und kann je nach Prüfungsordnungen des Bundeslandes auch von Waldorfschülernin die staatliche Prüfung eingebracht werden.

Für den Künstlerischen Abschluss wird ein Eurythmie- oder Musikprogramm einstudiert, in dem der Schüler – in der Gruppe oder einzeln – sein Können in dem jeweiligen künstlerischen Fach bei einer Präsentation zeigt. Wie beim Klassenspiel sind nicht nur Leistungen auf, sondern auch hinter (Kostüme, Kulissen) und neben (Werbung, Programmheft) der Bühne gemeint.

Alle Leistungen werden jeweils in Gutachten bescheinigt.

Ein allgemein gültiger, für alle Waldorfschulen anerkennungsfähiger Waldorfabschluss muss eine Reihe von Grundbedingungen erfüllen. Den Schülern soll sowohl im kognitiven als auch im künstlerischen Bereich Gelegenheit gegeben werden, ihre Leistungsfähigkeit einzeln und in der Gruppe zu zeigen. Dabei sollen alle Unterrichtsfächer und Projekte sowie die waldorfpädagogischen Besonderheiten einbezogen werden.

 

Quelle: Bund der Freien Waldorfschulen - www.waldorfschule.de